CDU-Fraktion fordert Bundesratsinitiative für Sonderregelung beim Mindestlohn für saisonal Beschäftigte
Anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des Runden Tisches „Gute Saisonarbeit“ heute im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg Gordon Hoffmann:
„Die vorgestellten Ergebnisse zeigen: Wir sind auf einem guten Weg für unsere Bäuerinnen und Bauern. Doch die geplante Erhöhung des Mindestlohns gefährdet diesen Fortschritt. Schon jetzt sind beispielsweise die Erdbeerpreise spürbar gestiegen – rund 60 Prozent der Kosten entfallen auf Personal. Steigen die Löhne weiter, müssen die Erzeuger die Preise erneut anheben. Erdbeeren drohen so zum Luxusgut zu werden, der heimische Anbau wird immer unattraktiver. Für viele Obst- und Gemüsebetriebe, die stark auf Handarbeit angewiesen sind, bedeutet das eine massive Belastung. Der höhere Mindestlohn trifft Landwirte und Verbraucher gleichermaßen. Deshalb fordern wir eine Sonderregelung: Der Mindestlohn für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft muss auf 80 Prozent des allgemeinen Satzes begrenzt werden. Nur so bleiben unsere Betriebe wettbewerbsfähig – und frisches Obst und Gemüse für alle bezahlbar. Wir erwarten, dass die Ministerin handelt und eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringt.“
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