Pressestatement zur Einigung der Koalitionsfraktionen mit den Kommunalen Spitzenverbänden von Dr. Jan Redmann
„Die heute präsentierten Änderungen der Koalition am Haushaltsentwurf werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Hier werden zwei Dinge miteinander verknüpft, die sich inhaltlich widersprechen: Die Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung erlaubt neue Schulden dann, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt. Wenn aber – wie jetzt – die Einnahmen steigen, kann es keine verfassungsrechtliche Grundlage für zusätzliche Schulden geben.
Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Anhörung von Sachverständigen zwingend erforderlich. Zumal die bisherige Anhörung mit erheblichen Mängeln behaftet war: Der angehörte Volkswirt war maßgeblich an der Konstruktion der erweiterten Konjunkturkomponente beteiligt – das wirft massive Zweifel an seiner Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit auf. Erschwerend kommt hinzu, dass der Finanzausschuss über diese mögliche Befangenheit von der Landesregierung nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Wir werden daher in der kommenden Woche im Finanzausschuss einen Antrag auf eine neue, unabhängige Anhörung stellen. Es geht jetzt darum, die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes sorgfältig zu prüfen – im Interesse der parlamentarischen Sorgfalt und der verfassungsrechtlichen Integrität.“
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